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Volljährig – und jetzt? Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist

17.04.2026

18. Geburtstag - große Freude, endlich Freiheit! Viele Eltern gehen davon aus, dass sie auch nach dem ihr Kind volljährig ist, weiterhin automatisch entscheiden dürfen, wenn etwas passiert. Aber Eltern dürfen nur noch handeln, wenn sie ausdrücklich bevollmächtigt sind.

Was vielen Eltern nicht bewusst ist, mit der Volljährigkeit endet jedes gesetzliche Vertretungsrecht. Die Folgen werden oft erst dann sichtbar, wenn plötzlich ein Notfall eintritt. Wie bei Lena. Lena ist 19, macht eine Ausbildung und lebt in einer anderen Stadt. Nach einem schweren Fahrradunfall liegt sie im Krankenhaus und ist nicht ansprechbar. Die Ärzte müssen kurzfristig über weitere Behandlungen entscheiden. Ihre Eltern sind vor Ort, kennen Lenas Wünsche und wollen helfen, stoßen aber schnell an rechtliche Grenzen. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen sie streng genommen keine medizinischen Entscheidungen treffen, keine Auskünfte von Ärzten oder der Krankenkasse erhalten, keine finanziellen Angelegenheiten regeln, keine Verträge kündigen.
Was dann passiert, erklärt Caludia Nägele von der Betreuungsbehörde der Stadt Stuttgart:  „Wenn Lena keine Vollmacht an ihre Eltern erteilt hat, dann würde das Krankenhaus ein Betreuungsverfahren beim Amtsgericht anregen. Durch einen Sozialbericht, ein medizinisches Gutachten und ein Gespräch mit einem Richter oder einer Richterin würde geprüft werden, ob sie eine Betreuung braucht und wer das übernehmen kann. Die Eltern können zwar als Betreuer für sie bestellt werden, müssen dann aber - im Gegensatz zur Vollmacht - dem Gericht regelmäßig berichten.“

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Was eine Vorsorgevollmacht regelt

Hätte Lena eine Vorsorgevollmacht erteilt, könnte sie dort angeben, wer was für sie im Bedarfsfall regeln soll, z.B. medizinische Entscheidungen treffen, Anträge stellen oder eine Wohnung kündigen. Besonders in Lebensphasen wie Schulabschluss und Studium, Ausbildung oder FSJ, Auslandsaufenthalte oder erste eigene Wohnung kann dadurch frühzeitig vorgesorgt werden.

Im Formular vom Bundesjustizministerium, das die Betreuungsbehörden empfehlen, können die Aufgabenbereiche jeweils mit ja oder nein angekreuzt werden. Das Formular kann man sich einfach herunterladen und sich schon einmal mit den Fragestellungen beschäftigen. Es ist wichtig, der Person, der man eine Vollmacht ausstellt, zu vertrauen, bei Bedarf kann man sich dazu beraten lassen.  

Wo beraten lassen?

Zur Beratung und Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht muss man nicht zwingend zu einem Notar oder Rechtsanwalt. Man kann  sich unkompliziert und kostengünstig an die Betreuungsbehörden seiner Stadtverwaltung oder seines Landratsamtes wenden. In Stuttgart gibt es außerdem vier Betreuungsvereine. Eine Vorsorgevollmacht ist kein Zeichen von übertriebener Vorsicht, bekräftigt Nägele: „Grundsätzlich empfehlen wir, dass alle Volljährigen eine Vollmacht haben sollten.“ Sie entlastet Angehörige und stellt sicher, dass im Notfall nach den eigenen Wünschen gehandelt wird. Sie kann übrigens auch jederzeit angepasst oder widerrufen werden, wenn sich die Lebenssituation ändert.

Weitere Informationen + Tipps:

Formular Download: bmjv.de

Beratung und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten: 

  • Betreuungsbehörden der Stadtverwaltungen und Landratsämter 
  • Betreuungsbehörde Stuttgart, Christophstraße 11, S-Mitte, T. 216-80813, querschnitt@stuttgart.de 
  • Betreuungsverein Stuttgart-Filder e.V., info@betreuungsverein-s-filder.de
  • Evangelischer Betreuungsverein Stutttgart e.V., info@ev-bvs.de
  • Sozialdienst katholischer Frauen e.V., betreuungsverein@skf-drs.de
  • Anthropos Betreuungsverein Stuttgart e.V., info@betreuungsverein-stuttgart.de

Beglaubigung oder notarielle Beurkundung

  • Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist nicht zwingend erforderlich, erhöht aber die Wirksamkeit und findet Anerkennung im Rechtsverkehr, insbesondere beim Grundbuchamt. Bei den Betreuungsbehörden können Beglaubigungen nach Terminabsprache und gegen eine Gebühr von 10 Euro durchgeführt werden. 
  • Eine notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn jemand mehrere Immobilien oder eine Firma besitzt oder über viel Vermögen verfügt.