Mit der Schulentlassung beginnt auch für Kinder mit Behinderung ein neuer Lebensabschnitt - die Berufsausbildung. Doch für sie und ihre Eltern ist es eine besonders große Heraus­forderung, die weitere Zukunft und Teil­nah­me am Arbeitsleben zu planen.

Je nach Grad der Beeinträchtigung stellt sich hier die Frage, wo können sie ihren Interessen und Fähigkeiten gemäß am Arbeitsleben teilnehmen oder welche andere Option würde ihrem Tag eine Struktur geben.

Für eine „klassische“ Berufsausbildung ist mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Aber auch ohne Hauptschulabschluss gibt es berufliche Ausbildungsmöglichkeiten, wenn die Schülerin oder der Schüler die jeweiligen Anforderungen der Ausbildung trotz Behinderung erfüllen kann. Dann ist beispielsweise eine Helfer- bzw. Werkerausbildung möglich.

Bedürfnisorientierte Ausbildung

Bereits einige Zeit vor der erwarteten Schulentlassung bieten Sonderpädagogische Beratungszentren (SBBZ) berufsvorbereitende Maßnahmen wie Praktika, Berufserkundungen und arbeitsweltbezogene Unterrichtsprojekte an. So können sich die Schüler im Austausch mit ihren Lehrern und Eltern in verschiedenen Berufen ausprobieren und dabei feststellen, was ihnen liegt und möglich ist. Außer in der Schule können Eltern und Schüler sich auch beim Reha-Berater der Agentur für Arbeit oder beim Integrationsfachdienst (IFD) beraten lassen.

Dort bekommen sie wertvolle Informationen zu Sonderberufsfachschulen (SBFS), die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf auf den Übergang in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vorbereiten.

Integration ins Arbeitsleben

Oder aber sie passen besser in eines der Berufsbildungswerke (BBW) in ihrer Nähe, wo junge Menschen mit Behinderungen neben Berufsvorbereitung und Berufsausbildung auch bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden.

Schüler, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, haben die Möglichkeit, in einer Werkstatt für behinderte Menschen in das Arbeitsleben eingegliedert zu werden.

Tagesförderstätte

Doch manchen Schülern ist es nach dem Abgang von der Schule aufgrund ihrer schweren Behinderung nicht möglich, ein Arbeitsverhältnis anzustreben.

Der 23-jährige Fabian, der zwar geistig fit, aber durch ein schweres Schädelhirntrauma komplett gelähmt ist und nicht sprechen kann, und das Sonderpädagogische Beratungszentrum der Rohräcker Schule in Esslingen besuchte, wurde bereits in den letzten zwei Jahren auf seinen Schulabgang vorbereitet. „Es fand eine Schulwegekonferenz statt, an der Vertreter des Landkreises, des Jobcenters, Lehrer, Eltern und unser Sohn teilnahmen“, erzählt seine Mutter. Außerdem wurden für die Schüler in Fabians Klasse, sofern möglich, Praktika in Betrieben organisiert und begleitet. Fabians Mutter fand es auch sehr hilfreich, dass die Möglichkeiten jedes einzelnen Schülers im Unterricht besprochen und individuell für jedes Kind geplant wurden. Für Fabian war dann jedoch die einzige Möglichkeit der Wechsel in eine Tagesförderstätte vom Körperbehindertenverein Stuttgart e.V.
Hier wird seinem Tag eine Struktur gegeben, bis er am Abend wieder nach Hause gebracht wird.

Für weitere Infos können sich Eltern wenden an:

Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V., Haußmannstraße 6, S-Ost, Tel.: 0711-2155-220, www.lv-koerperbehinderte-bw.de