© Techniker Krankenkasse

Gesundheitsleistungen in der Schwangerschaft: Wer zahlt was?

24.07.2026

Wenn eine Frau in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, werden während der Schwangerschaft und nach der Geburt viele Leistungen vollständig von der Krankenkasse übernommen. Aber nicht alle. Welche Kas­sen­leistungen stehen Frauen zu, und welche Maßnahmen müssen selber getragen werden?

Zu den üblichen Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse während der Schwangerschaft übernimmt, zählen die regelmäßigen Untersuchungen beim Frauenarzt oder bei der Hebamme.

Bei einem normalen Verlauf finden die Untersu­chun­gen im Abstand von vier Wochen statt. In den bei­den letzten Monaten der Schwangerschaft verkürzt sich dieser Abstand auf zwei Wochen. Bei er­höh­tem Überwachungsbedarf oder besonderen Risi­ken können zusätzliche Untersuchungen nötig werden.

Blutdruck-, Gewichts- und Urinkontrollen sind ebenfalls Standards, sowie Blutuntersuchungen, bei denen die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt werden und der Abstrich für das Infektionsscreening, um bakterielle Infektionen, die die Schwangerschaft gefährden könnten, auszuschließen. Auch der Test auf Schwangerendiabetes, HIV, Hepatitis-B und der Test auf Röteln gehören zu den gängigen Untersuchungen. Während der Schwangerschaft sind zudem drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen - „eine in jedem Schwangerschaftsdrittel“, wie die Techniker Krankenkasse (TK) bestätigt - und nach Bedarf Beratung zu Ernährung, Schwangerschaftsverlauf und anderen gesundheitsrelevanten Themen.

Von der Hebamme kann zusätzlich zur Untersuchung beim Frauenarzt eine Betreuung während der Schwangerschaft stattfinden. Außerdem ist sie für die Geburtsvorbereitung zuständig, hilft bei Beschwerden und übernimmt anschließend die Wochenbettbetreuung und Stillberatung. Diese Leistungen werden in der Regel alle von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. „Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir auch die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs für den Partner“, erklärt die TK.

Tipps & Wissenswertes:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nicht in der Regelversorgung, weichen aber bei Zusatzleitungen etwas ab. Das Angebot der jeweiligen Kasse sollte bei Schwan­gers­chaft und Geburt angefragt werden. Wer unsicher ist, ob eine IGeL-Leistung not­wen­dig ist, kann sich beim IGeL-Monitor informieren, dieser bewertet die individuellen Gesundheits­leis­tun­gen nach objektiven Kriterien: igel-monitor.de

Bei einem erhöhten Überwachungsbedarf erhält die Schwangere außerdem alle weiteren Leistungen, die medizinisch notwendig sind. Welche Untersuchungen das genau sind, entscheidet der Arzt oder die Ärztin.

Das muss selber gezahlt werden

Die IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheits­leis­tungen) sind dagegen Zusatzleistun­gen, gehören nicht zur gesetzlichen Regel­ver­sor­gung und müssen selber gezahlt werden. Ange­boten werden beispielswiese zusätzliche Ultra­schall­unter­suchungen, manchmal auch in 3D- oder 4D-Varianten. Außerdem können Organ­ultra­schall-Untersuchungen gemacht werden. Sofern keine medizinische Indikation vorliegt, sind auch hier die Zahlungen selber zu leisten. Das trifft auch beim Toxoplasmose-Test zu, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt und bei genetischen Tests oder Spezialscreenings ohne Risiko­fak­toren. Weitere IGeL-Leistungen sind der B-Strep­to­kokken-Test, die Nackenfaltenmessung, NIPT (Nicht-Invasiver-Pränataltest), CMV-Screening (Zyto­megalie), parvovirus-B19-Screening (Ringel­röteln), Akupunktur oder Kinesio-Taping.

Die Kosten können von 20 bis zu mehreren hundert Euro reichen. Die AOK rät, sich mit der Krankenkasse vorab in Verbindung zu setzen, um mögliche Behandlungsalternativen zu besprechen.

Kosten können auch entstehen, wenn eine Beleghebamme mit Rufbereitschaft gebucht wird oder ein Einzel- oder Familienzimmer im Krankenhaus gewünscht wird.

Auch das zahlen die Krankenkassen

Natürlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Geburt, sowie die medizinischen Behandlungen rund um die Entbindung. Weitere Leistungen wie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind, sind ebenfalls inkludiert. Auch eine Haushaltshilfe, wenn die Schwangere den Haushalt aufgrund der Schwangerschaft nicht selber führen kann, wird bezahlt oder die Häusliche Krankenpflege von der Kasse übernommen. Die Kasse zahlt ebenfalls das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen.

Was übernehmen private Krankenversicherungen?

Die Leistungen privater Krankenkassen variieren deutlich stärker. Privat versicherte Schwangere können, im Rahmen ihres tariflichen Leistungsspektrums, beispielsweise umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen und pränatale Diagnostik in Anspruch nehmen. Private Krankenversicherungen bieten aber auch Leistungen, wie die freie Wahl des Wunsch-Arztes und die Entbindung in einer Privatklinik an. Hier sind die Vertragsgrundlagen entscheidend.