Welche Gelder kann man beantragen, wenn man eine Ausbildung, eine schulische Weiterbildung, eine berufliche Fortbildung oder ein Studium beginnt? Wer ist antragsberechtigt?
Das Gute zuerst: Bildung hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Und damit eine Aus- oder Weiterbildung nicht an der Finanzierung scheitert, kann staatliche finanzielle Unterstützung beantragt werden.
BAföG
Grundsätzlich kann das Hochschulstudium, der Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule, der Besuch von Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen, der Besuch von Berufsaufbauschulen, der Besuch von Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, der Besuch von Kollegs und der Besuch von höheren Fachschulen und Akademien durch das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) bezuschusst werden. Wer BAföG beziehen will, darf zu Beginn seiner Ausbildung nicht älter als 29 Jahre und zu Beginn des Masterstudiums nicht älter als 34 Jahre sein. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Auszubildende, die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren.
Die Höhe des monatlichen Förderbetrags durch das BAföG hängt vom jeweiligen Bedarf ab. Der Bedarf setzt sich in der Regel aus einem Grundbedarf, einer Wohnpauschale und einem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Auszubildende mit Kindern können zudem einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Ist der Bedarf ermittelt, wird davon Verschiedenes abgezogen. So ist die Förderfähigkeit beim BAfög beispielsweise abhängig vom Elterneinkommen, das bedeutet, das monatliche Netto-Einkommen der Eltern wird mit angerechnet, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Auch weitere Faktoren, wie die Anzahl der Geschwister, das eigene Einkommen und das eigene Vermögen fließen in die Berechnung mit ein. BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Der BAföG-Höchstsatz liegt momentan bei 853 Euro, zum Wintersemester 2020/2021 steigt dieser auf 861 Euro monatlich.
Als staatliche Unterstützung setzt sich das BAföG zu einer Hälfte aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen, das später zurückgezahlt werden muss. Anders als Studenten müssen Schüler das erhaltene BAföG nach der Ausbildung in der Regel nicht zurückzahlen.
Weitere Infos:
Rechenbeispiele, Informationen über BAföG und Tipps zur Antragstellung: Bundesministerium für Bildung und Forschung,
www.das-neue-bafög.de.
Mit dem BaföG-Rechner auf Studis Online kann ausgerechnet werden, wie viel BAföG einem gegebenenfalls zusteht: www.bafoeg-rechner.de.
In Ausnahmefällen kann es einen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG geben.
Hier die Regeln dazu:www.bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php
BAB
Die BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) ist eine staatliche Förderungsmaßnahme für junge Menschen, die für ihre anstehende Berufsausbildung finanzielle Unterstützung benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf durch die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden. Ebenso können berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, etwa um sich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorzubereiten, förderfähig sein.
Weitere Infos:
Voraussetzungen und Anträge zur BAB findet man bei den örtlichen Arbeitsagenturen und Berufsinformationszentren und unter: www.arbeitsagentur.de.
Bildungskredit
Durch das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung haben volljährige Schüler und Studierende die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form eines zinsgünstigen Kredites zu beantragen. Der Bildungskredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen, sowie dem Einkommen und Vermögen der Eltern oder der Ehe- bzw. Lebenspartner.
Weitere Infos:
Online-Antrag für den Bildungskredit findet man auf der Seite des Bundesverwaltungsamts (BVA): www.bva.bund.de.